Marktordnung
Allgemeine Bedingungen
zur Teilnahme am Hochstädter Weihnachtsmarkt
-Straßenstände-
Mit der Anmeldung zur Teilnahme am Hochstädter Weihnachtsmarkt verpflichtet sich der/die Teilnehmer/in die nachfolgenden Allgemeinen Bedingungen anzuerkennen und einzuhalten.
Der Förderverein Hochstädter Weihnachtsmarkt e.V., in der Folge „Veranstalter“ genannt, bleibt bemüht, als Angebots- und Verkaufsstände zukünftig nur aus Holz gefertigte Stände zuzulassen. Zelte, Garten-Pavilions, Marktschirme etc. werden nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters zugelassen (Es ist für eine ausreichende Standsicherheit zu sorgen, die Verankerung im Untergrund ist strengstens untersagt, es dürfen nur Ballastgewichte verwendet werden)
Der/Die Teilnehmer/in verpflichtet sich, seinen/ihren Verkaufsstand weihnachtlich z.B. mit Tannengrün und Lichterketten etc. zu schmücken. Er/Sie verpflichtet sich außerdem den Vereinsnamen (Emblem/Logo) bzw. Namen leserlich für die Besucher anzubringen.
Der erforderliche Strombedarf* ist genau anzugeben und im Bedarfsfall entsprechend nachzuweisen. Kann der Stromanschluss beim angrenzenden Haus- bzw. Wohnungs- Eigentümer nicht erfolgen, kann der Anschluss über die vom Veranstalter aufgestellten Stromverteilerkästen erfolgen. Die anfallenden Stromkosten werden vom Veranstalter gemäß dem festgelegten Umlagen Faktor in Rechnung gestellt.
Die Kosten beim Anschluss über den Haus.- bzw. Wohnungseigentümer sind diesem direkt zu erstatten. Elektrische Heizgeräte sind nicht zugelassen. Zur Vermeidung evtl. auftretender Überlastung des Stromanschlusses ist die Stromzuleitung mit einem FI-Schutzschalter fachmännisch abzusichern. Verwendete Betriebsmittel und Geräte müssen das CE/GS Prüfsiegel tragen und/oder TÜV geprüft sein.
[*Die Summe der Verbrauchswerte aller betriebenen Geräte lt. Gerätetypenschild]Der/Die Teilnehmer/in ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und auf Verlangen des Veranstalters nachzuweisen, da der Veranstalter keine Haftung für Schäden jeglicher Art übernimmt.
In Ständen mit offenem Feuer sind geprüfte Feuerlöscher bereit zu halten.
Die weiteren behördlichen Auflagen, Informationen u.a.:
a.) Jugendschutzgesetz
b.) Hinweise – Mindestanforderungen der Lebensmittelüberwachung
c.) Hinweise zum Arbeitsschutz
d.) Brandschutzvorkehrungen bei Märkten
e.) Merkblatt brandschutztechnische Mindestanforderungen bei Veranstaltungen etc.
sind zu beachten und einzuhaltenStände mit gastronomischem Angebot sind verpflichtet einen Abfallbehälter (Mindestvolumen 40l) frei zugänglich vor oder neben dem Stand bereitzustellen und für dessen regelmäßige Entleerung zu sorgen. Ein Müllcontainer wird vom Veranstalter
an zentraler Stelle zur Entsorgung des durch den Marktbetrieb anfallenden Abfalls bereitgestellt.
Das Abspielen von Musik ist nur zulässig, sofern es dem Marktgeschehen angepasst ist. Die Zustimmung bzw. Klärung der Urheberrechte mit der GEMA obliegt der Aufgabe des Standbetreibers. Den Anweisungen des Veranstalters ist im Einzelfall Folge zu leisten.
Jeder hat sein Verhalten auf dem Markt und den Zustand seiner Sachen so einzurichten, dass keine Personen oder Sachen geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen vermeidbar behindert oder belästigt werden. Den Anweisungen des Veranstalters ist im Einzelfall Folge zu leisten.
Der Aufbau der Stände kann in der Regel bereits ab Freitag (1 Tag vor Eröffnung) offiziell ab 16.00 Uhr erfolgen. Der Aufbau der Stände muss spätestens am Tag der Eröffnung um 14.00 Uhr abgeschlossen sein. Der Abbau der Stände kann nach Beendigung des Weihnachtsmarktes am Sonntagabend, spätestens jedoch am nachfolgenden Montag bis 13.00 Uhr erfolgen.
Die Teilnahme am Hochstädter Weihnachtsmarkt ist erst gewährleistet, wenn nach Prüfung der Anmeldung eine schriftliche Zusage des Veranstalters erfolgt ist und die Standgebühr bezahlt ist.
Die Standgebühren müssen spätestens bis zum 10. November des jeweiligen Jahres überwiesen sein. Eine Absage durch den Standbetreiber ist bis 2 Wochen vor dem Weihnachtsmarkt kostenfrei, da dann noch weitere Interessenten für die stornierten Stellplätze zugelassen werden können. Geleistete Zahlungen werden bei Einhaltung dieser Frist zurückerstattet. Bei einer Stornierung nach diesem Zeitpunkt können die Standgebühren aus organisatorischen Gründen nicht erstattet werden.
Jeder Stand ist namentlich – für die Besucher gut sichtbar – zu kennzeichnen.
Die Standgebühren für die beiden Markttage betragen:
Verkaufsstände bis 3 Meter breite kosten 150 EURO plus Stromverbrauch
Verkaufsstände über 3 Meter kosten 200 EURO plus Stromverbrauch
Miethütte soweit vorrätig und vorbestellt 150 EURO die Hütten werden angeliefert, aufgebaut und am Montag nach Marktende wieder abgebaut und abgeholt!
Die festgelegten Kosten gelten jeweils für einen Stand. Erst die vollständige und fristgerechte Zahlung der Standgebühren berechtigt zur Teilnahme.
Der Vorstand
Allgemeine Bedingungen zur Teilnahme
am Hochstädter Hobby- und Künstlermarkt
-Bürgerhaus-
Mit der Anmeldung zur Teilnahme am Hochstädter Hobby- und Künstlermarkt verpflichtet sich der/die Teilnehmer/in bzw. Unterzeichner/in die nachfolgenden Allgemeinen Bedingungen durch seine/ihre Unterschrift als verbindlich anzuerkennen. Bei Zuwiderhandlung muss mit einem Ausschluss der Teilnahme am Hobby- und Künstlermarkt gerechnet werden.
Die Teilnahme am Hobby- und Künstlermarkt ist erst gewährleistet, wenn nach Prüfung der Anmeldung eine schriftliche Zusage des Veranstalters erfolgt und die Standgebühr bezahlt ist.
Der/Die Teilnehmer/in verpflichtet sich, seinen/ihren Verkaufsstand weihnachtlich zu schmücken und außerdem seinen/ihren Namen bzw. die Anschrift leserlich für die Besucher anzubringen oder auszulegen.
Bei Strombedarf ist das erforderliche Stromanschlusskabel – Verlängerungskabel mitzubringen. Elektrische Heizgeräte sind nicht zugelassen.
Zur Vermeidung evtl. auftretender Überlastung des Stromanschlusses muss das Verlängerungskabel das CE/GS Prüfsiegel tragen oder TÜV geprüft sein.Der/Die Teilnehmer/in ist verpflichtet eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, da der Veranstalter keine Haftung für Schäden jeglicher Art, die durch den/die Teilnehmer/in entstehen, übernimmt. Bitte klären Sie Ihren persönlichen Versicherungsschutz über Ihren privaten Versicherer ab.
An den Ständen ist offenes Feuer generell nicht zugelassen, das beinhaltet auch die Kerzen.
Die Standgröße beträgt 1,60 m Länge je vorhandenem Tisch. Ein Stuhl wird vom Veranstalter gestellt.
Entgegen aller bisherigen Regelungen sind keine Tische und Stühle mitzubringen.Es besteht keine Möglichkeit Bilder etc. aufzuhängen!
Der Aufbau der Stände erfolgt am Samstag von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr. Der Abbau der Stände erfolgt am Sonntag von 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr.
Die weiteren behördlichen Auflagen und Informationen:
a.) Brandschutzvorkehrungen bei Märkten
b.) Merkblatt Brandschutztechnische Mindestanforderungen bei Veranstaltungen etc. sind zu beachten und einzuhalten.Die Standgebühren müssen spätestens bis zum 10. November des jeweiligen Jahres überwiesen sein. Eine Absage durch den Standbetreiber ist bis 2 Wochen vor dem Weihnachtsmarkt kostenfrei, da dann noch weitere Interessenten für die stornierten Stellplätze zugelassen werden können. Geleistete Zahlungen werden bei Einhaltung dieser Frist zurückerstattet. Bei einer Stornierung nach diesem Zeitpunkt können die Standgebühren aus organisatorischen Gründen nicht erstattet werden.
Der Vorstand